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Erbschaften / Nachlass

Erbschaften für Vereine: Ein Vermächtnis, das weiterwirkt

Liebe Freundinnen und Freunde unseres Vereins,

haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie über Ihr Leben hinaus einen bleibenden positiven Einfluss auf die Welt hinterlassen können? Eine Möglichkeit, die oft übersehen wird, ist das Vermächtnis durch eine Erbschaft an gemeinnützige Organisationen. Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten unseres Vereins können Sie sicherstellen, dass Ihre Werte und Überzeugungen auch in Zukunft weitergetragen werden.

Warum eine Erbschaft für unseren Verein?

  1. Langfristige Wirkung: Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, nachhaltige Projekte zu realisieren, die das Leben vieler Tiere verbessern. Ihr Erbe kann einen entscheidenden Unterschied machen.

  2. Ehrenamtliche Treue: Wir sind ein Verein, der von der Leidenschaft und dem Engagement unserer Mitglieder lebt. Ihre Erbschaft hilft uns, unsere Arbeit fortzusetzen und zu erweitern, was ohne finanzielle Unterstützung oft nicht möglich wäre.

  3. Steuerliche Vorteile: Erbschaften an gemeinnützige Organisationen sind steuerlich begünstigt. Das bedeutet, dass Ihr Nachlass in vollem Umfang für den guten Zweck verwendet wird, ohne dass Erbschaftssteuern anfallen.

Wie können Sie uns in Ihrem Testament bedenken?

  1. Beratung: Sprechen Sie mit einem Notar oder Rechtsanwalt über die Möglichkeiten, unseren Verein in Ihrem Testament zu berücksichtigen. Sie können eine bestimmte Summe oder einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses festlegen.

  2. Vermächtnis: Sie können uns ein Vermächtnis hinterlassen, das speziell für bestimmte Projekte oder Zwecke innerhalb unseres Vereins bestimmt ist. So können Sie genau festlegen, wie Ihr Beitrag verwendet werden soll.

  3. Testamentsvollstreckung: Sie können eine Person Ihres Vertrauens als Testamentsvollstrecker einsetzen, die sicherstellt, dass Ihre Wünsche genau so umgesetzt werden, wie Sie es festgelegt haben.